PrideWeeks 11.-28. Juni '26
Wir fordern die Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes um die Merkmale sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität.
Interview mit Kai Bölle – Mitglied des Bundesvorstands des CSD Deutschland e.V. und dort zuständig für die politische Kommunikation. Von Robert Seiler
CSD München: Wir freuen uns, mit dir eine Fachperson dazuhaben, die sich auskennt.
Kai: Ja vielen Dank. Ich bin seit Jahren im Aktionsbündnis Artikel 3 aktiv.
CSD München: Warum ist es aus deiner Sicht genau jetzt an der Zeit, den Artikel 3 ausdrücklich um den Schutz der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität zu ergänzen?
Kai: Es ist schon lange an der Zeit. Und jetzt wird es besonders dringend. Wir haben in den letzten Jahrzehnten viele rechtliche Erfolge durch Neubewertungen des Bundesverfassungsgerichts erstreiten können. Das heißt, das Bundesverfassungsgericht hat viele Inhalte des Grundgesetzes anders ausgelegt, als es das früher getan hat. Denn substanziell geändert hat sich nichts. Aber die Interpretation war immer mehr in „unsere“ Richtung. Alle Rechte, die wir so erkämpft haben, sind einfache Gesetze. Wir erleben einen massiven Rechtsruck in den Parlamenten. Wir erleben eine AfD, die kurz davor steht, Landtagswahlen zu gewinnen, und damit sind diese Gesetze auch akut bedroht. Das heißt, sie können mit einfacher Mehrheit wieder kassiert werden.
CSD München: Kannst du ein Beispiel dafür geben, um welches Gesetz es sich dabei handeln könnte?
Kai: Die Eheöffnung zum Beispiel, oder das Selbstbestimmungsgesetz. Oder die Abschaffung des Paragraphen 175 StGB. Alles, ohne dass das Grundgesetz in irgendeiner Form anders sein müsste. Es kann einfach uminterpretiert werden. Das gleiche Grundgesetz mit dem der Paragraph 175 möglich war, ist dieses jetzige, mit dem er abgeschafft wurde. Solche Entwicklungen lassen sich immer rückwärts denken. In Artikel 3 GG sind jetzt explizit die Opfergruppen der NS-Zeit zwar angeführt – die Aussage niemand darf diskriminiert werden ist sehr deutlich und klar – doch sind wir (queere Personen; Anmerkung des Autors) explizit nicht genannt. Wir sind die einzige Opfergruppe, die dort keinen Eingang gefunden hat (Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glaube, religiöse oder politische Anschauungen; Anmerkung des Autors), was ein deutliches Zeichen ist, dass Homosexualität zur Entstehungszeit des Grundgesetzes 1949 immer noch geächtet und verpönt war. Ein langer Kampf war nötig, der insgesamt zu einem gesellschaftlichen Umdenken geführt hat. Jetzt muss das GG nachziehen.
CSD München: Das ist ein Sicherungsaspekt. Gibt es auch Verbesserungen, die im Alltag queerer Personen eintreten können?
Kai: Man kann aus dem Grundgesetz selten etwas linear und direkt ableiten. Das liegt in der Natur der Sache. Der vorher erwähnte Sicherungsaspekt ist schon die Hauptsache, dass Wiedereinführungen des Paragraphen 175 StGB oder die Abschaffung der Eheöffnung unmöglich gemacht wird. Aber was auch möglich wird, ist eine Überprüfung anderer Gesetze, die es möglich macht zu schauen, ob sie dem Anspruch entsprechen, auch die geschlechtliche oder sexuelle Identität mitzudenken. Wir haben also einen direkten Bezug, wir können sozusagen jederzeit in ein Klageverfahren eintreten, eine Beschwerde erheben, etc. Dieser direkte Bezug – der abgeänderte Art 3 GG – wäre dann auch nicht mehr groß zu deuten. Aktuell haben wir mit Art 2 GG eine Stolperfalle, da dort immer noch ein Sittenbezug hergestellt ist. Und der Sittenbezug war es auch, der die Verfolgung von queeren Menschen so lange möglich gemacht hat. Wir waren ja „Menschen wider die guten Sitten“. Der Sittenbezug könnte obendrein auch noch gestrichen werden (lacht). Die Sitten sind nämlich nirgendwo definiert und unterliegen der absoluten Willkür der Justiz, denn diese leitet sie von gesellschaftlichen Gepflogenheiten ab: Was ist gerade irgendwie Konsens und Sittenkonform? Wenn wir nun aber in Art 3 GG explizit den Schutz genießen, dann hebeln wir genau diese Willkür aus.
CSD München: Gibt es da noch ein praktisches Beispiel?
Kai: Die staatlich verordnete Weitergabe von Deadnames zum Beispiel. Dagegen könnte ich dann Verfassungsklage einreichen, denn der Antidiskriminierungsschutz ist eindeutig verletzt.
CSD München: Die von dir genannten Beispiele zeigen schon, dass man auch Skeptikern gut entgegenhalten kann, die von reiner Symbolpolitik sprechen. Inwiefern würde eine Aufnahme in Art 3 GG denn gesellschaftliche Debatten versachlichen oder befrieden?
Kai: So weit würde ich momentan noch nicht gehen. Auch hier ist eine direkte Folge noch nicht zu erwarten. Doch die Gesellschaft hat noch immer eine sehr hohe Meinung und das Grundgesetz genießt einen extrem hohen Stellenwert in der Bevölkerung. Ich verbinde damit eindeutig ein Reinsickern in Debatten und Diskussionen, wenn es dort explizit steht, das wird aber ein langsamer und längerfristiger Prozess sein. Für mich ist der juristische Bezug wichtiger, mit dem ich in Verfahren einsteigen kann.
CSD München: Gibt es eine Bedeutung für junge LGBTIQ*-Personen, die gerade noch auf der Suche nach gesellschaftlicher Akzeptanz sind?
Kai: Auf jeden Fall. Im Moment habe ich eine sehr vage Ausgangslage und viele können sich fragen: Bin ich bei dem Artikel überhaupt mitgemeint? Mit der Änderung habe ich Eindeutigkeit geschaffen. Dann stehe ich mit drin. Und ich kann es ins Wort bringen: ich bin an dieser Stelle direkt betroffen, ich stehe da mit drin. Ganz einfach: Sichtbarkeit. Und: ich finde mich wieder!
CSD München: Welche Botschaft würde Deutschland denn damit international senden?
Kai: Ein starkes Signal nach innen und eine Solidaritätsnote zu sagen: Wir sichern eure Existenz. Und damit ganz klar nach außen – nennen wir explizit die USA – indem wir sagen: ihr seid auf dem falschen Weg. Auch innereuropäisch gegen Bestrebungen aus Ungarn, die weit fortgeschritten sind und wo alleine das Reden über queere Menschen unter Strafe steht.
CSD München: Was kann der einzelne tun? Hast Du einen Tipp für uns? Kai: Ja, das schöne ist: Jede*r kann sich einbringen. Und das ist enorm wichtig. Wir haben eine Initiative der Bundesländer! Das heißt, der Bundestag muss sich damit beschäftigen. Und wenn dieser das tut, müssen sich auch die Abgeordneten deines Wahlkreises damit beschäftigen. Ich persönlich bin zu meinem Bundestagsabgeordneten gegangen und bin mit ihm ins Gespräch darüber gegangen und habe nicht locker gelassen, bis sie mir ihre Unterstützung zugesichert haben (lacht). Das wird jetzt Aufgabe der queeren Community sein, ihre Abgeordneten hinzuweisen und ins Gespräch zu kommen, denn diese haben oft überhaupt keinen Bezug zur Communtiy, zu unseren Themen, zu unserer Lebensrealität. Die meisten stehen eher fern und haben wenig bis keinen Kontakt. Dann braucht es unseren Einsatz und unser Angebot. Am besten schreibt man oder nimmt mit einem Interessensverband Kontakt auf. Wir müssen so vielen Abgeordneten wie möglich klar machen: Für uns ist das ein ganz wichtiger Punkt. Das hat für mich bald mit der Gefährdung von Leib und Leben zu tun, wenn sich das gesellschaftliche Klima ändert. Und deshalb möchte ich von dir Unterstützung im Parlament. Und das gilt auch für die Landtagsabgeordneten, denn der Bundesrat muss ja auch irgendwann zustimmen.
CSD München: Vielen Dank für diesen wirklich praktischen Impuls zum Schluss. Vielen Dank für das Gespräch.
Kai: Vielen Dank! Zum Schluss möchte ich nochmal zur Einheit in der Community aufrufen. Es gibt manche Spaltungstendenzen, manche Argumentationslinien. Wichtig für uns ist die klare Botschaft: Wir brauchen diese Ergänzung wirklich dringend!
#2 – Hasskriminalität und Hatespeech wirksam bekämpfen!
Wir fordern den Schutz aller LGBTIQ* sowie die Entwicklung von Gegenstrategien unter Beteiligung der queeren Community. Mehr Infos
#3 – Selbstbestimmungsgesetz (kurz SBGG) erhalten und bedarfsgerecht erweitern!
Alle trans*, inter* und nichtbinären Menschen müssen ihren Namen und ihren Geschlechtseintrag weiter selbstbestimmt wählen können. Mehr Infos
#4 – Abstammungsrecht anpassen an die Vielfalt der gelebten Familienformen!
Wir fordern die rechtliche gemeinschaftliche Elternschaft ab Geburt eines Kindes, unabhängig vom Geschlecht der Eltern. Mehr Infos
#5 – Queeren Geflüchteten Schutz gewähren!
In 60 UN-Mitgliedsländern ist Homosexualität illegal und steht unter Strafe, in zwölf Ländern droht die Todesstrafe. Wir fordern ein Recht auf Asyl für verfolgte LGBTIQ*. Mehr Infos
#6 – Queeren Aktionsplan Bayern verabschieden!
Wir fordern die Staatsregierung auf, schnellstmöglich einen strukturierten, finanziell abgesicherten und mit der Expertise der Community erstellten Aktionsplan vorzulegen. Mehr Infos
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