PrideWeeks 11.-28. Juni '26

#3 – Selbstbestimmungsgesetz (kurz SBGG) erhalten und bedarfsgerecht erweitern!

Alle trans*, inter* und nichtbinären Menschen müssen ihren Namen und ihren Geschlechtseintrag weiter selbstbestimmt wählen können.

Foto: Erwin Harbeck

Interview  von Stephanie Hügler

Selbstbestimmt per Gesetz? Nicht ganz! Anfang diesen Jahres treffen wir uns zu viert: Jonas und Christian von TransMann e.V., damalige Stadträt*in Mo Lüttig und ich. Es geht um das seit November 2024 geltende Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), das bis Ende Juli 2026 evaluiert werden soll. Und um die Rechte von trans* Personen. Doch es zeigt sich: Es gibt einiges zu verbessern – gerade für nichtbinäre Menschen oder diejenigen, die sich ihrer Identität noch nicht sicher sind.

„Im Großen und Ganzen ist die Community natürlich froh, dass wir nun Vornamen und Personenstand ohne teils diskriminierende Gutachten oder eine Zwangsberatung ändern dürfen“, sagt Jonas. „Für binäre trans* Personen und besonders für Kinder und Jugendliche ist das SBGG ein Segen“, ergänzt Christian. „Das frühere Verfahren war die Hölle: lange Gerichtsprozesse, falsche Zeugnisse, ständiges Erklären“. Dass binäre trans* Menschen, auch Minderjährige, jetzt frühzeitig Dokumente in ihrem für sie passenden Namen bekommen können, senkt den psychischen Druck in Arbeit, Schule, Ausbildung und Studium – da sind sich Mo, Jonas und Christian einig.

Die vorgesehene intensive psychologische Begleitung von Minderjährigen finden alle drei gut. „Gerade junge Menschen befinden sich noch im Prozess der Selbstfindung“, sagt Mo. Dey macht sich schon lange für Regenbogenfamilien stark und ist selbst Elternteil. Doch das Gesetz bestimmt nur die rechtlichen, nicht aber die medizinischen Maßnahmen. Diese werden durch den Medizinischen Dienst des Spitzenverbands der Krankenkassen (MDS) geregelt. Allerdings sind hier keinerlei Maßnahmen für nichtbinäre Menschen vorgesehen – egal, ob es sich um die Einnahme von Hormonen handelt oder um chirurgische Maßnahmen zur Geschlechtsangleichung. Begründet wird das damit, dass es sich hierbei nicht um einen „Transsexualismus“ handele, wie es in einer Richtlinie mit altem Sprachgebrauch heißt. Wenn die Krankenkasse trotzdem die Hormonbehandlung bezahlt, dann ist das eher ein Ausnahme- bzw Glücksfall. „Viele, die sich in ihrer Identität noch nicht sicher sind, nehmen die nichtbinäre Lösung als Erweiterung ihrer Selbstfindungsphase, um sich auszuprobieren“, gibt Jonas zu bedenken. „Leider sind zu viele sofort losgeprescht und haben ihren Namen und Geschlechtseintrag auf divers geändert, ohne sich ausreichend mit den Konsequenzen zu befassen.“ Denn erst nach Ablauf eines weiteren Jahres können als divers eingetragene Menschen ihren Geschlechtseintrag erneut ändern. „Deshalb fordern wir eine bessere, verbindliche Aufklärung durch die Behörden und gleichzeitig mehr Flexibilität durch die Krankenkassen“, sagt Christian. Und Mo ergänzt: „Gerade für nichtbinäre Personen braucht es mehr Klarheit, bessere Aufklärung und verlässliche Rahmenbedingen. Sonst entsteht aus einem Befreiungsschritt neue Unsicherheit“.

Die Zeiten der Diskriminierung sind durch das SBGG auch noch lange nicht vorbei – nicht nur, weil das Reisen in einige Länder für viele trans* Personen mit X im Pass oder einer Abweichung zum Geburtsgeschlecht schwierig bis unmöglich ist. „Nach über einem Jahr Selbstbestimmungsgesetz müssen wir feststellen: Es braucht auch hierzulande noch viel, viel Aufklärung“, sagt Jonas. Etwa im Krankenhaus, wo das überforderte Personal manchmal weiblich gelesene Menschen mit männlichem oder nichtbinärem Namen kurzerhand in Abstellkammern oder auf den Flur verfrachtet, um Diskussionen mit Zimmernachbar*innen zu vermeiden – wie Christian es erlebt hat. Oder bei Arbeitgeber*innen, die zwar „divers“ in die Stellenanzeigen schreiben müssen, sich aber am Ende doch eher für Personen mit „binären Namen“ entscheiden. Und national wie international schlägt trans* Menschen von Teilen der Politik ein zunehmend scharfer Wind entgegen. Mo befürchtet daher, dass künftig viele aus Sorge vor sich verschlechternden Rahmenbedingungen und weil sie Angst haben, nicht mehr reisen zu können, auf eine Änderung ihres Eintrags verzichten könnten.

Trotz oder gerade wegen all dieser Schwierigkeiten ermutigen Mo, Jonas und Christian trans* Menschen – egal, ob nichtbinär oder binär – weiterhin, das Selbstbestimmungsgesetz für sich zu nutzen und sich zu zeigen. „Wir brauchen mehr Solidarität und Zusammenhalt innerhalb der Community und mehr Sichtbarkeit in der Mehrheitsgesellschaft“, betont Mo. Das unterschreiben auch Jonas und Christian: „Trans* Menschen dürfen sich nicht verkriechen. Wir müssen weiterhin auf die Straße gehen.“

#1 – Queere Menschen vor Diskriminierung schützen!
Wir fordern die Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes um die Merkmale sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität. Mehr Infos

#2 – Hasskriminalität und Hatespeech wirksam bekämpfen!
Wir fordern den Schutz aller LGBTIQ* sowie die Entwicklung von Gegenstrategien unter Beteiligung der queeren Community. Mehr Infos

#4 – Abstammungsrecht anpassen an die Vielfalt der gelebten Familienformen!
Wir fordern die rechtliche gemeinschaftliche Elternschaft ab Geburt eines Kindes, unabhängig vom Geschlecht der Eltern. Mehr Infos

#5 – Queeren Geflüchteten Schutz gewähren!
In 60 UN-Mitgliedsländern ist Homosexualität illegal und steht unter Strafe, in zwölf Ländern droht die Todesstrafe. Wir fordern ein Recht auf Asyl für verfolgte LGBTIQ*. Mehr Infos

#6 – Queeren Aktionsplan Bayern verabschieden!
Wir fordern die Staatsregierung auf, schnellstmöglich einen strukturierten, finanziell abgesicherten und mit der Expertise der Community erstellten Aktionsplan vorzulegen. Mehr Infos

Call to Action!
Seid sichtbar, solidarisch, laut, empathisch, politisch, unangepasst, menschlich, aktiv!
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